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BGB § 78 Festsetzung von Zwangsgeld

BGB § 78 Festsetzung von Zwangsgeld

[ Auszug: (1) Das Amtsgericht kann die Mitglieder des Vorstands zur Befolgung der Vorschriften des § 67 Abs. 1, des § 71 Abs. 1, des § 72, des § 74 Abs. 2 und des § 76  ... ]